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T A G E S O R D N U N G

 

 

Öffentliche Sitzung

 

 

1. Annahme der Niederschrift Nr. 06 vom 18.05.2015

 

2. Aufstellung des Bebauungsplans „In der Sieber, Lange Gewanne, 1. Teiländerung“ im Stadtteil Steinbach

     - Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „In der Sieber, Lange Gewanne, 1. Teiländerung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Bau GB

     - Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit der Begründung

     - Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 Bau GB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 Bau GB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Bau GB

     - Bekanntmachung der Beschlüsse

     - Zustimmung zur Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch ein Planungsbüro

 

3. Neuorganisation der Grünflächenpflege

 

4. Mitteilungen und Anfragen

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

5. Grundstücksangelegenheiten

     - Ankauf von städtischen Grundstücken

 

6. Mitteilungen und Anfragen

 

Ortsvorsteher Wilbois eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung.

Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
Öffentliche Sitzung

 

 

1. Annahme der Niederschrift Nr. 06 vom 18.05.2015

 

 

Der Ortsrat nimmt die Niederschrift einstimmig an.

 

2. Aufstellung des Bebauungsplans „In der Sieber, Lange Gewanne, 1. Teiländerung“ im     Stadtteil Steinbach

 

     - Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „In der Sieber, Lange Gewanne, 1. Teiländerung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Bau GB

     - Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit der Begründung

     - Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 Bau GB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 Bau GB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Bau GB

     - Bekanntmachung der Beschlüsse

     - Zustimmung zur Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch ein Planungsbüro

 

Herr Ortsvorsteher Wilbois erklärt anhand eines Planes, dass Familie Wedekind einen Antrag zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans „In der Sieber, Lange Gewanne“ am 17.07.15 im Bereich der festgesetzten Grünfläche am Kopfende der Pestalozzistraße schriftlich gestellt hat.

Es bedarf hier keiner Änderung des Flächennutzungsplanes, da das betroffene Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Sämtliche Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller, somit die Familie Wedekind.

 

Der Ortsrat empfiehlt dem Bau- und Infrastrukturausschuss bzw. dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

1) Der Stadtrat fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „In der Sieber, Lange Gewanne, 1. Teiländerung“ im Stadtteil Steinbach und beschließt die Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Bau GB. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

2) Der Stadtrat billigt die Entwürfe des Bebauungsplanes mit der Begründung.

3) Der Stadtrat beschließt die Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit innerhalb einer angemessenen Frist von 4 Wochen entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 Bau GB, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb einer angemessenen Frist von 4 Wochen entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 Bau GB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Bau GB auf der Grundlage der beigefügten Planung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Bau GB und § 4 Abs. 1 Bau GB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Bau GB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 Bau GB abgesehen.

4) Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

5) Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch das Büro KERNPLAN, Kirchenstr. 12, 66557 Illingen zu. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung beauftragt.

 

 

3. Neuorganisation der Grünflächenpflege

 

Herr OV Wilbois teilt mit, dass noch über folgende drei Flächen, für deren zukünftige Pflege sich Privatpersonen bzw. Vereine bereit erklärt haben, zu beschließen ist:

 

A) Am Sonnenhang, Pflanzstreifen vor Anwesen 29 und 32-44: Private Anlieger und Spielmanns-

     und Fanfarenzug – Bei einem Großteil dieser Flächen sollen im Zuge der Pflegeübernahme

     die Bodendecker entfernt werden.

 

B) Pflanzstreifen zwischen Anwesen „Kirchenstraße 28“ und Anwesen „Am Sonnenhang 24“:

     Spielmanns- und Fanfarenzug

 

C) Bereits in der Niederschrift Nr. 06 ist die Fläche neben Anwesen „Jägerstraße 12“ mit dem Pfleger Michael Zimmer genannt.  Ein konkreter Beschluss des Ortsrates bzgl. dieser Fläche hat bislang  allerdings noch gefehlt.

 

Der Ortsrat spricht sich einstimmig für die Pflege der drei Flächen durch die genannten Vereine/Privatpersonen aus.

 

 

4. Mitteilungen und Anfragen:

 

OV Wilbois informiert den Ortsrat über folgende Themen:

 

a)  Nach der eingerichteten Sperrung in der Seitersstraße sind manche Autofahrer unberechtigterweise über die nebenliegenden Rasenflächen gefahren. Dieses  Problem wurde jetzt durch das Platzieren von zwei Findlingen gelöst.

 

b)  Vom sogenannten „Stoppengeld“ wurden zwei kleine und eine große Stoffhülle für die Kissen der  Kultur- und Sporthalle angeschafft.

 

c)  Der Spielplatz unterhalb des Friedhofs ist fast fertig gestellt. Im Winter 2015 wird noch ein Spielhäuschen errichtet. Eine Überdachung der Rutsche erfolgt nicht. Die größeren Steine im Rasen werden entfernt.

 

d)  Am Etzelweiher soll eine Fußwaschstation für den Barfußpfad erbaut werden. OV Wilbois möchte dies im nächsten Jahr umsetzen, da durch die Inbetriebnahme der Toilettenanlage am Bouleplatz nun die logistischen Voraussetzungen (Wasserleitung) gegeben sind.

     Im Oktober 2015 wird um den Weiher herum aus Sicherheitsgründen ein         neuer Zaun installiert.

 

e)  Das Anbringen von Ortseingangsschildern, womit sich der Ortsrat in den Jahren 2005-2007 beschäftigte, konnte damals aufgrund der fehlenden Finanzierung nicht umgesetzt werden.

     OV Wilbois will das Thema in Kürze wieder aufgreifen.

 

f)  OV Wilbois hat an Hr. Koch von der Ortspolizeibehörde der Stadt Lebach eine Anfrage gestellt bzgl. eines gewünschten Fußgängerüberweges an der levoBank (Beschluss des Ortsrates vom 6. September 2005).

 

g)  Die Parksituation am Kindergarten sowie an der Schule hat sich ist zwar entspannt, ist aber noch nicht ganz zufriedenstellend. 

OV Wilbois wird hierzu ein Informationsschreiben für Eltern und Personal von Kindergarten bzw. Schule verfassen.

Ebenso möchte OV Wilbois mit den beiden Fraktionssprechern darüber beraten, wie die Thematik „Umwandlung eines Teils der Pestalozzistraße in eine Einbahnstraße“ behandelt werden soll.

 

h)  Die Lampe zur Beleuchtung des Friedhofsparkplatzes wird in Kürze installiert.

 

i)   Der Bauamtsleiter, Michael Wagner, wurde gebeten, den Schaden an einem Brunnen des Friedhofs bis Allerheiligen beheben zu lassen.

 

j)   Am Freitag, dem 18.09.15, wird der Nordring von 16:00 bis 22:00 Uhr wegen einer Motorsportveranstaltung gesperrt.

 

k)  Frau Virginia Schweitzer-Douglas aus den USA war zu Besuch in Steinbach, da ihre Vorfahren in der Bachstraße 10, jetzt Anwesen: „Eifler“, wohnten.

     Die Saarbrücker Zeitung wird hierzu einen Bericht schreiben.

 

l)   Frau Schwierczek merkt an, dass die Toiletten am Friedhof ständig verschmutzt sind und bittet darum, dass diese einmal in der Woche gereinigt werden.

 

m) Außerdem teilt Frau Schwierczek mit, dass in der Höhe der Kirche in der 30er-Zone sowie im Sotzweilerweg mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird.

 

n)  „Herr Kreuz fragt an, wie die Erfahrungswerte hinsichtlich der häufigeren Leerung der Tonne für Kerzenabfälle inzwischen sind.“ OV Wilbois merkt hierzu an, dass sich der Turnus der Leerungen dahingehend geändert bzw. verbessert habe, dass eine größere Tonne hinfällig geworden ist.

 

 

o)  Des Weiteren weist Herr Kreuz darauf hin, dass eine neue Urnenwand auf dem Friedhof erforderlich ist, da es nur noch sechs freie Kammern gibt.

     OV Wilbois teilt mit, dass er diesbezüglich schon mit dem Leiter des Friedhofsamtes,           Herrn Bender, gesprochen habe.

 

p)  Herr Kreuz erinnert an seine Anregung, die Ruhebänke in das Grünflächenkataster mit aufzunehmen und danach zu versuchen, Personen zu finden, die zu einer Pflege der Bänke und der dazugehörigen Anlagen bereit sind.


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