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Zuständigkeit und Aufgaben
Der Landkreistag hat die Aufgabe,
- den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die Wahrung des verfassungsmäßigen Rechts der kommunalen Selbstverwaltung einzutreten,
- die gemeinsamen Rechte und Interessen der Mitglieder und ihrer Einrichtungen zu fördern,
- Landtag und Landesregierung bei der Vorbereitung und der Durchführung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Stellung und die Aufgaben der Mitglieder berühren, zu beraten,
- den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu vermitteln und sie in allen Rechts- und Verwaltungsfragen zu beraten,
- die Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Mitglieder in der Öffentlichkeit darzustellen,
- die Mitglieder im Deutschen Landkreistag und in den öffentlichen oder privaten Institutionen zu vertreten sowie die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden der Gemeinden und der Städte und mit anderen Verbänden und Stellen zu pflegen.