Zuständigkeit und Aufgaben
Die pflegerische Versorgung der pflegebedürftigen Menschen im Regionalverband Saarbrücken soll durch die Vorhaltung einer bedarfsgerechten, ortsnahen, regional gegliederten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur sichergestellt werden.
Der Pflegeausschuss hat eine beratende, empfehlende und strukturierende Funktion.