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Schulregionkonferenz

Zuständigkeit und Aufgaben

Die Schulkonferenz soll zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schulregion das verantwortliche Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schulträgern in inneren und äußeren Schul-angelegenheiten ermöglichen. Dies erfolgt vornehmlich durch Austausch von Informationen und Erfahrungen in Fragen des regionalen Schulwesens, deren Bedeutung über den Bereich eine Schule hinausgeht.

Die Schulregionkonferenz unterbreitet den zuständigen Stellen Empfehlungen und Anträge, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  1. Schulentwicklungsplan für die Schulregion,
  2. Errichtung, Änderung, Auflösung und Verlegung von Schulen,
  3. Änderung der Schulbezirke,
  4. Planung von Schulbaumaßnahmen innerhalb der Schulregion,
  5. Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation der Schulen, vor allem zur besseren Nutzung von Einrichtungen und technischen Unterrichtsmitteln,
  6. Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Weiterbildung,
  7. Beförderung von Schülerinnen und Schülern, Abstimmung des Unterrichtsbeginns und Unterrichtsende.

Die Schulregionkonferenz bildet einen beratenden Ausschuss für Schulentwicklungsplanung der Schulregion; die Zusammensetzung bestimmt die Schulregionkonferenz. Die Bildung weiterer Ausschüsse ist möglich. An den Sitzungen der Ausschüsse können Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsichtsbehörde mit beratender Stimme teilnehmen. Zu den Sitzungen des Ausschusses für Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger der in der Schulregion bestehenden privaten Ersatzschulen eingeladen werden; sie haben beratende Stimme.

Die Schulregionkonferenz ist von der Schulaufsichtsbehörde oder den Schulträgern vor Durchführung von Maßnahmen in den in Absatz 1 Ziff. 1 bis 7 genannten Angelegenheiten zu hören. Bedarf in einer solchen Angelegenheit die Entscheidung des Schulträgers der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde, so ist vor der Genehmigungsentscheidung keine erneute Anhörung der Schulregionkonferenz erforderlich.


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