Zuständigkeit und Aufgaben
Der Zweckverband ist Träger der Zweckverbandssparkasse, die aus Zusammenführung der Kreissparkasse Saarbrücken und der Stadtsparkasse Saarbrücken entstanden ist. Die Zweckverbandssparkasse trägt den Namen „Sparkasse Saarbrücken“.
Die Verbandsmitglieder haften dem Zweckverband für seine Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen.
Die Mitglieder des Zweckverbandes sind verpflichtet, die Errichtung einer weiteren Sparkasse oder eines ähnlichen Unternehmens innerhalb des Verbandsgebietes die Unterstützung eines solchen Unternehmens in jeder Form zu unterlassen.