Zuständigkeit und Aufgaben
Der Rettungszweckverband hat die Aufgabe, den Rettungsdienst nach den Vorschriften des saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG – zuletzt geändert durch Gesetz vorn 09. Juli 2003 Amtsblatt, Seite 2140) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften durchzuführen.