Zuständigkeit und Aufgaben
Der VHS-Beirat besteht aus dem Regionalverbandsdirektor als Vorsitzender und 15 Mitgliedern, die von der Regionalversammlung gewählt werden. Den ständigen Vorsitz für die für das Schul- und Kulturwesen zuständige Beigeordnete – des Regionalverbandes.
Der Volkshochschulbeirat beschließt