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Volkshochschulbeirat

Zuständigkeit und Aufgaben

Der VHS-Beirat besteht aus dem Regionalverbandsdirektor als Vorsitzender und 15 Mitgliedern, die von der Regionalversammlung gewählt werden. Den ständigen Vorsitz für die für das Schul- und Kulturwesen zuständige Beigeordnete – des Regionalverbandes.

Der Volkshochschulbeirat beschließt

  • über Arbeitspläne
  • die Berufung und Abberufung der Leitung der örtlichen Einrichtungen der VHS, die Höhe der Aufwandsentschädigung der örtlichen Leitung.

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