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Schulausschuss

Zuständigkeit und Aufgaben

Der Schulausschuss befasst sich mit Angelegenheiten des Schulwesens, über die aufgrund des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz vom 05.05.1965) in der jeweils geltenden Fassung zu entscheiden ist und mit allen sonstigen schulischen Angelegenheiten, soweit eine Vorberatung im Hinblick auf die spätere Entscheidung in der Regionalversammlung oder im Regionalverbandsausschuss geboten erscheint.

Hierzu zählen insbesondere die Vorhaltung des notwendigen Schulangebots und des Schulraums, die Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln, die Schülerbeförderung, das Herstellen des Benehmens bei der Bestellung der Schulleitungen und der Zügigkeit der Schulen, die Schulentwicklungsplanung sowie die Durchführung von Projekten.

 

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