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Zuständigkeit und Aufgaben
Der Kooperationsrat entscheidet im Rahmen der Zuständigkeiten des Regionalverbandes über folgende Aufgaben:
- Aufstellung, Änderungen, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland
- Wirtschaftsförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland
- Koordination von Freizeit-, Sport- und Erholungsmaßnahmen.
Der Kooperationsrat kann die Aufgaben des Bildungsbeirates wahrnehmen. Satz 1 gilt nicht, soweit der Regionalverband Aufgaben in grenzüberschreitender Zusammenarbeit erledigt; entgegenstehendes Bundesrecht bleibt unberührt.